16.10.2017

Der Arbeitskreis Flutwellenberechnung tagt zur finalen Überarbeitung und Fertigstellung des Arbeitsbehelfs

Nach Wasserrechtsgesetz WRG 1959 und auch nach dem Umweltinformationsgesetz UIG sind Betreiber von störfallinformationspflichtigen Anlagen, dazu zählen unter anderem auch Stauanlagen, verpflichtet, die möglicherweise betroffene Öffentlichkeit sowie die sachlich zuständigen Behörden über die Gefahr von Auswirkungen möglicher Störfälle und über die daher notwendigen Verhaltensmaßnahmen  im Störfall in geeigneter Weise zu informieren.

Bei Stauanlagen mit Erdschüttdämmen geht die größte Gefahr von einem Dammbruch aus. Der Arbeitskreis „Flutwellenberechnung“ erarbeitet dafür Berechnungsansätze und Methoden, um den hochkomplexen Bruchvorgang näherungsweise beschreiben zu können und in weiterer Folge die Basis für die Flutwellenmodellierung zu liefern. Im Arbeitskreis sind Fachleute der TU Wien, TU Graz, der Uni Innsbruck, sowie Wasserbautechnische Sachverständige und Sachverständige des Lebensministeriums und einige Experten privater Büros tätig. Ich bin seit 2014 Mitglied des Arbeitskreises.

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